
So bereiten wir mit KI deine Eigenmittelmeldung vor – und rechnen jede Zahl nach
Wertpapierinstitute melden ihre Eigenmittel und ihre Liquidität in festen Meldebögen der EBA, als XBRL-Datei. Kleine Institute tun das einmal im Jahr (Stichtag 31. Dezember, Abgabe bis 11. Februar), mittlere jedes Quartal. Die Zahlen stehen in deiner Buchhaltung, aber nicht in der Form, die die Bögen verlangen. Unser Assistent trägt sie in die offizielle Vorlage ein, schreibt neben jeden Wert, woher er kommt, und rechnet alles nach, bevor du abgibst.
Englische Meldebögen für eine kleine Firma
Eigenmittel, Eigenmittelanforderung, Kapitalquoten, fixe Gemeinkosten, Liquidität: Die Bögen sind für alle Wertpapierfirmen in der EU gleich. Welche Kosten als fixe Gemeinkosten zählen und was du abziehen darfst, steht verteilt in der Verordnung, einer delegierten Verordnung und dem Leitfaden der Bundesbank.
Kleine Fehler, großer Aufwand
Ein Abzug, der nicht zur Bilanz passt, ein Wert im Text, der von der Tabelle abweicht, ein falsches Vorzeichen: Solche Fehler finden sich auch in veröffentlichten Berichten. Die Bundesbank prüft Meldungen automatisch. Ein „Error“ heißt korrigieren und neu einreichen.
Excel reicht nicht
Die Bundesbank nimmt die Meldung kleiner Institute nur als XBRL-Datei in einem ZIP-Ordner über ihr ExtraNet an. Eine Excel-Datei zählt nicht als Meldung, und die Bundesbank wandelt sie auch nicht um.
Das Video entsteht gerade. Bis dahin steht der Text hier zum Nachlesen.
Das Thema in knapp zwei Minuten
Zum Nachlesen
Wenn du deine Eigenmittelmeldung als Excel einreichst, zählt sie nicht als Meldung. Die Bundesbank nimmt ausschließlich XBRL.
Ich bin Martin Geck, Mitgründer von PromptingBirds.
Kleine Wertpapierinstitute melden einmal im Jahr: Stichtag 31. Dezember, Abgabe bis zum 11. Februar. Die Zahlen stehen in deiner Buchhaltung – aber nicht in der Form, die die EBA-Meldebögen verlangen. Welche Kosten als fixe Gemeinkosten zählen und was du abziehen darfst, steht verteilt in der Verordnung, einer delegierten Verordnung und dem Leitfaden der Bundesbank.
Und rechnet da jetzt eine KI meine Eigenmittel aus? Gleich mehr dazu.
Der Assistent liest deinen Buchhaltungsexport, ordnet jedes Konto einer Meldeposition zu und schreibt die Quelle daneben. Vor der Abgabe rechnet er alles nach: Summen, Abgleich mit der Bilanz, der höchste der drei Anforderungswerte, die Kapitalquoten.
Zur Frage, ob da eine KI rechnet: nein. Die Rechnung machen feste Formeln aus der Verordnung, die man nachprüfen kann. Die KI ordnet zu, begründet und formuliert offene Fragen. Fehlt eine Zahl, bleibt das Feld leer und landet auf einer Liste – geraten wird nichts.
Getestet haben wir an veröffentlichten Offenlegungsberichten. Bei einem davon fand unser Prüfprotokoll drei Abweichungen – zum Beispiel einen Abzug für immaterielle Vermögenswerte, der nicht zum Bilanzposten passt, und zwei verschiedene Werte für dieselbe Eigenmittelanforderung in Text und Tabelle.
Wenn das bei dir der Steuerberater macht: gut. Gib ihm saubere, zugeordnete Zahlen mit Quelle und ein Prüfprotokoll. Wichtig ist, dass jemand die aufsichtsrechtlichen Regeln kennt – die stehen nicht im Handelsrecht.
Was sich für deine Eigenmittelmeldung ändert

Jede Zahl mit Quelle

Nachgerechnet vor der Abgabe

Leer statt geraten
Weitere Informationen
Wie der Assistent deine Meldung vorbereitet
Gerechnet wird nicht mit einem Sprachmodell, sondern mit festen Formeln aus der Verordnung und dem Leitfaden der Bundesbank. Die KI hilft dort, wo heute Handarbeit steckt: Konten und Belege den Meldepositionen zuordnen, Abzüge begründen, Auffälligkeiten erklären. Ergebnis ist die offizielle EBA-Vorlage, gefüllt und geprüft.
Konten zuordnen
Der Assistent liest deinen Buchhaltungsexport und ordnet jedes Konto einer Meldeposition zu, mit kurzer Begründung. Du bestätigst oder korrigierst.Nach Leitfaden rechnen
Die Anforderung für fixe Gemeinkosten ist ein Viertel der fixen Gemeinkosten des Vorjahres, die Mindestliquidität ein Drittel davon. Das und die Kapitalquoten rechnen feste Formeln, keine KI.Schwellenwerte im Blick
Überschreitest du eine Grenze für kleine Institute, etwa beim verwalteten Vermögen oder bei den Erträgen, sagt dir der Assistent das vor der Abgabe.Bericht und Meldung abgleichen
Veröffentlichst du einen Offenlegungsbericht, prüft der Assistent, ob er zu deiner Meldung zum selben Stichtag passt.So sieht es konkret aus
Ein Beispiel nur mit echten, veröffentlichten Zahlen. Mittlere Wertpapierinstitute müssen ihre Eigenmittel jedes Jahr in einem Offenlegungsbericht veröffentlichen; kleine in der Regel nicht. Die Zahlen eines mittleren Instituts (anonymisiert) haben wir in die echte EBA-Vorlage eingetragen – mit Seitenzahl daneben. Bei dir kommen die Zahlen aus deiner Buchhaltung.
Rein: der veröffentlichte Bericht
Eigenmittel und ihre Bestandteile, die drei Anforderungswerte und die Kapitalquoten zum 31. Dezember 2025, in Tausend Euro – so, wie das Institut sie selbst veröffentlicht hat.Raus: die EBA-Meldebögen, gefüllt mit Quelle
Jede Zeile mit veröffentlichter Zahl hat die PDF-Seite daneben. Zeilen ohne veröffentlichte Zahl – etwa die einzelnen Kostenposten der fixen Gemeinkosten oder die Liquidität – bleiben leer: „nicht öffentlich – kommt von der Firma“.Raus: ein Prüfprotokoll
Summen, Abgleich mit der Bilanz, Anforderungswerte und Quoten nachgerechnet. Bei einem zweiten echten Bericht fand das Protokoll drei Abweichungen – zum Beispiel einen Abzug, der nicht zum Bilanzposten passt.Raus: eine Liste offener Punkte
Was nur das Institut oder sein Steuerberater bestätigen kann, steht auf einer eigenen Liste – etwa warum ein Jahresüberschuss noch nicht in den Eigenmitteln steht.Was die Meldung von dir verlangt
Für kleine Wertpapierinstitute ist die Eigenmittelmeldung eine Jahresmeldung mit einer kurzen Frist und einem Format, das keine Ausnahmen kennt.
Einmal im Jahr, Stichtag 31. Dezember
Kleine Wertpapierinstitute melden jährlich zum 31. Dezember. Mittlere Institute melden vierteljährlich – die Einstufung entscheidet also über den Rhythmus.Abgabe bis zum 11. Februar
Die Meldung für den Stichtag 31. Dezember ist bis spätestens 11. Februar des Folgejahres einzureichen. Das sind sechs Wochen, in denen auch der Jahresabschluss entsteht.Nur XBRL, in einem ZIP-Ordner
Eingereicht wird über das ExtraNet der Bundesbank. Eine Einreichung in einem anderen Format – etwa Excel – kann nicht als Meldungseinreichung berücksichtigt werden. Die Datei zählt, nicht die Zahlen darin.Gemeldet werden auch die Schwellenwerte
Die Meldung enthält Eigenmittel, Eigenmittelanforderungen, Liquidität – und die Schwellenwerte, auf deren Basis ein Institut als klein oder mittel eingestuft wird. Überschreitest du eine Grenze, ändert sich dein Meldeturnus.Feste Rechenregeln, keine Ermessensfrage
Die Anforderung für fixe Gemeinkosten ist ein Viertel der fixen Gemeinkosten des Vorjahres; die Mindestliquidität ist ein Drittel davon. Maßgeblich ist der höchste der drei Anforderungswerte.Quellen und Stand
Stand: 26. Oktober 2026. Alle Angaben stammen aus den folgenden öffentlichen Quellen. Prüfe vor der Abgabe den aktuellen Leitfaden – die Bundesbank aktualisiert ihre Hilfen regelmäßig.

