
So prüfen wir mit KI einmal im Jahr deine Grundsätze zu Interessenkonflikten
Jede Vermögensverwaltung braucht schriftliche Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten und muss sie regelmäßig prüfen, mindestens einmal im Jahr. Ein Interessenkonflikt heißt: Dein Haus oder ein Mitarbeiter könnte an etwas verdienen, das nicht im Interesse des Kunden ist. Unser Assistent legt deine Grundsätze und Kundeninformationen neben die gesetzlichen Anforderungen, zeigt zu jedem Punkt die passende Stelle mit Seitenzahl und markiert, was fehlt oder veraltet ist.
Eine Pflicht ohne Formular
Für die jährliche Prüfung gibt es kein amtliches Formular. Was in den Grundsätzen stehen muss, ist auf mehrere Artikel der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 und das Wertpapierhandelsgesetz verteilt.
Texte altern leise
Gesetze werden umnummeriert, Regeln ändern sich, neue Beteiligungen oder Mandate kommen hinzu. In echten, öffentlich abrufbaren Kundeninformationen kleiner Vermögensverwaltungen fanden wir zum Beispiel Verweise auf Paragrafen, die seit 2018 etwas anderes regeln.
Offenlegen ist nur das letzte Mittel
Dem Kunden einen Konflikt nur mitzuteilen, ist nach Art. 34 Abs. 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 ausdrücklich nur Ultima Ratio – zulässig erst, wenn die organisatorischen und administrativen Vorkehrungen nicht ausreichen. Und nach Art. 34 Abs. 5 musst du deine Grundsätze mindestens einmal im Jahr prüfen und festgestellte Mängel beheben.
Das Video entsteht gerade. Bis dahin steht der Text hier zum Nachlesen.
Das Thema in knapp zwei Minuten
Zum Nachlesen
Dem Kunden einen Interessenkonflikt einfach offenzulegen, ist laut Verordnung nur Ultima Ratio – das letzte Mittel. Wer sich zu sehr darauf verlässt, hat ein Problem in seinen Grundsätzen.
Ich bin Martin Geck, Mitgründer von PromptingBirds.
Jede Vermögensverwaltung braucht schriftliche Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten und muss sie mindestens einmal im Jahr prüfen. Dafür gibt es kein amtliches Formular. Was drinstehen muss, ist auf mehrere Artikel der Delegierten Verordnung und das Wertpapierhandelsgesetz verteilt.
Und das Unangenehme: Solche Texte altern leise. Gleich ein Beispiel.
Der Assistent legt deine Grundsätze neben einen Prüfkatalog aus dreizehn Punkten, abgeleitet aus den Artikeln 29, 33, 34 und 47 der Delegierten Verordnung. Zu jedem Punkt zeigt er die passende Stelle aus deinem Dokument – wörtlich, mit Seitenzahl.
Zum Thema stille Alterung: In echten, öffentlich abrufbaren Kundeninformationen kleiner Vermögensverwaltungen haben wir Verweise auf Paragrafen gefunden, die seit 2018 etwas anderes regeln. Und eine Kundeninformation, deren PDF von November 2021 stammt – fast fünf Jahre alt, bei einer Pflicht, die jährlich greift.
Wir haben drei Firmen geprüft, nur anhand dessen, was sie selbst veröffentlichen. Bei den beiden mit veröffentlichtem Text waren neun beziehungsweise zehn der dreizehn Punkte mit Beleg erfüllt. Bei der dritten steht der Text gar nicht öffentlich – den bekommen Kunden erst bei Vertragsabschluss.
Schau als Erstes auf das Datum deiner eigenen Grundsätze. Steht da kein Stand drauf oder ist er älter als zwölf Monate, hast du den ersten Prüfpunkt schon gefunden.
Was sich für deine Jahresprüfung ändert

Jeder Prüfpunkt mit Fundstelle

Veraltetes fällt auf

Deine Entscheidung bleibt deine
Weitere Informationen
Wie der Assistent deine Jahresprüfung vorbereitet
Er arbeitet mit einem festen Prüfkatalog aus 13 Punkten, abgeleitet aus Art. 29, 33, 34 und 47 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 und § 64 WpHG. Die KI sucht in deinen Dokumenten die passenden Stellen; jedes Zitat wird automatisch gegen den Originaltext geprüft. Den Status setzt ein Mensch.
Prüfkatalog aus dem Gesetz
Wer kann im Konflikt stehen, welche Quellen gibt es in deinem Haus, welche Maßnahmen greifen, wie gehst du mit Zuwendungen um, gibt es Regeln für private Geschäfte deiner Mitarbeiter – jeder Punkt mit Vorschrift.Zitate, die stimmen
Ein Zitat erscheint nur, wenn es wortgleich im Dokument steht. Sonst bleibt das Feld leer und der Punkt kommt auf die Frageliste.Öffentlich und intern getrennt
Die Kundeninformation prüft der Assistent gegen die Informationspflichten. Was nur intern nachweisbar ist – etwa das Protokoll der letzten Prüfung oder das Konfliktregister –, fragt er bei dir ab.Vergleich mit dem Vorjahr
Im nächsten Jahr zeigt er, was sich an deinen Grundsätzen geändert hat und welche Punkte vom letzten Mal noch offen sind.So sieht es konkret aus
Ein Prüflauf mit echten, öffentlich abrufbaren Dokumenten von drei kleinen Vermögensverwaltungen (anonymisiert). Geprüft wurde nur, was jede Firma selbst veröffentlicht. Die Fundstellen haben wir für dieses Beispiel von Hand gesucht; die Suche per KI bauen wir im Pilot.
Rein: was die Firmen veröffentlichen
Zwei Firmen veröffentlichen ihre Grundsätze als eigenes Dokument mit 3 und 4 Seiten. Die dritte verweist in ihrer Kundeninformation nur darauf – den Text bekommen Kunden bei Vertragsabschluss.Raus: eine Prüfmatrix
13 Prüfpunkte je Firma mit Status, wörtlichem Zitat und Seitenzahl. Bei den zwei Firmen mit veröffentlichtem Text sind 9 und 10 der 13 Punkte mit Beleg erfüllt.Raus: offene Punkte für das Jahresgespräch
Zum Beispiel ein Verweis auf Paragrafen in der Fassung vor 2018, ein Verweis auf eine Vergütungsverordnung, der geprüft werden sollte, und eine öffentliche Kundeninformation aus dem Jahr 2021.Was in deinen Grundsätzen stehen muss
Es gibt kein amtliches Formular – aber eine recht klare Liste dessen, was die Verordnung erwartet. Unser Prüfkatalog aus 13 Punkten leitet sich direkt daraus ab. Das sind die wichtigsten.
Wer miteinander in Konflikt geraten kann
Zwischen deinem Haus, deiner Geschäftsleitung, deinen Mitarbeitenden und deinen Kunden – und zwischen Kunden untereinander (Art. 33 DelVO 2017/565).Die konkreten Konfliktquellen deines Hauses
Nicht allgemein, sondern eure: eigenes Umsatzinteresse am Absatz bestimmter Finanzinstrumente, Beteiligungen, Mandate, eigene Fonds (Art. 34 Abs. 2 Buchst. a).Die Maßnahmen dagegen
Vertraulichkeitsbereiche, Informationsbarrieren, Kontrollen – und wie die Vergütung von Geschäftsleitung und Mitarbeitenden ausgestaltet ist, damit sie keinen Anreiz setzt (Art. 34 Abs. 2 Buchst. b, Abs. 3, Art. 27).Regeln für private Geschäfte der Mitarbeitenden
Artikel 29 verlangt Vorkehrungen zu persönlichen Geschäften. Ein allgemeines Insiderverbot allein reicht dafür nicht – es geht um Anzeige und Genehmigung.Zuwendungen
In der Finanzportfolioverwaltung dürfen Geldzahlungen Dritter nicht behalten werden; zulässig bleiben geringfügige nichtmonetäre Vorteile (§ 64 Abs. 7 WpHG).Offenlegung nur als Ultima Ratio
Die Offenlegung gegenüber dem Kunden ist nach Artikel 34 Absatz 4 ausdrücklich das letzte Mittel – zulässig erst, wenn die organisatorischen Vorkehrungen nicht ausreichen. Dazu gehört auch der Hinweis, dass der Kunde weitere Einzelheiten verlangen kann (Art. 47 Abs. 1 Buchst. i).Quellen und Stand
Stand: 26. Oktober 2026. Alle Angaben stammen aus den folgenden öffentlichen Quellen. Die Bewertung, ob eine Maßnahme ausreicht, bleibt bei dir und deiner Compliance.

