
So bereiten wir mit KI deine WpHG-Prüfung vor – jede Antwort mit Beleg aus deinen eigenen Unterlagen
Einmal im Jahr prüft ein Wirtschaftsprüfer, ob dein Haus die Pflichten nach § 89 WpHG einhält. Seine Ergebnisse fasst er in einem amtlichen Fragebogen mit 55 nummerierten Positionen zusammen, der an die BaFin geht. In einem kleinen Haus sucht die Nachweise dafür meist die Geschäftsführung selbst zusammen – neben dem Tagesgeschäft. Unser Prüfungs-Assistent läuft lokal bei dir, beantwortet Prüferfragen nur aus deinen Unterlagen und zeigt zu jeder Aussage Dokument, Seite und Zitat. Entscheiden und freigeben tust du.
Prüfungsvorbereitung neben dem Tagesgeschäft
In vielen kleinen Häusern ist die Geschäftsführung zugleich Ansprechpartner für Compliance. Wenn die Fragenliste des Prüfers kommt, bleiben Kundengespräche und Portfolio trotzdem nicht liegen – die Vorbereitung läuft abends und am Wochenende.
Die Antworten gibt es – nur verstreut
Organisationshandbuch, Compliance-Bericht, Überwachungsplan, Beschwerdeverfahren, Ausführungsgrundsätze, Nachhaltigkeits-Offenlegungen, der Bericht vom Vorjahr: Alles liegt irgendwo als PDF oder Word-Datei. Der Prüfer will aber nicht nur eine Antwort, sondern den Beleg – welches Dokument, welche Seite.
Kleine Lücken werden schnell zum Mangel
Schon wenn 5 Prozent einer Stichprobe einen Fehler zeigen, gilt das als Mangel. Ein Mangel, der schon im Vorjahr da war, wird im Fragebogen eigens markiert. Häufig betroffen sind laut IDW und BaFin Telefonaufzeichnung, Kundenbeschwerden, Marketingmitteilungen und Kundenklassifizierung; in Einzelfällen fehlten Compliance-Überwachungspläne oder wurden nicht gepflegt.
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Das Thema in knapp zwei Minuten
Zum Nachlesen
Die meisten kleinen Vermögensverwaltungen wissen nicht, dass sie die jährliche WpHG-Prüfung auf Antrag ganz oder teilweise aussetzen lassen können. Das steht so im Gesetz.
Ich bin Martin Geck, Mitgründer von PromptingBirds. Wir bauen KI-Systeme, die in Unternehmen wirklich laufen. Gerade arbeiten wir an einem Prüfungs-Assistenten für kleine Wertpapierinstitute.
Einmal im Jahr prüft ein Wirtschaftsprüfer, ob dein Haus die Pflichten nach Paragraf 89 Wertpapierhandelsgesetz einhält. Seine Ergebnisse fasst er in einem amtlichen Fragebogen zusammen: 64 Positionen, von 1a bis 55, jede mit Vorschrift, Feststellung und Fundstelle. In einem kleinen Haus sucht die Nachweise dafür meist die Geschäftsführung selbst zusammen – abends, neben dem Tagesgeschäft.
Und was, wenn so ein Assistent eine Antwort einfach erfindet? Gleich mehr dazu.
Der Assistent läuft lokal bei dir, ohne US-Cloud. Er liest deine Unterlagen – Organisationshandbuch, Richtlinien, Compliance-Bericht, den Prüfungsbericht vom Vorjahr – und ordnet sie den Prüfungsgebieten zu. Zu jeder Aussage zeigt er Dokument, Seite und das wörtliche Zitat.
Und die Sorge vor erfundenen Antworten: Er antwortet ausschließlich aus deinen Unterlagen. Findet er nichts, sagt er genau das – „nicht in den Unterlagen gefunden“. Ein automatischer Abgleich prüft, ob das Zitat wirklich auf der Seite steht.
Wie viel Zeit das in deinem Haus spart, wissen wir noch nicht belastbar. Getestet haben wir bisher an echten, aber öffentlich verfügbaren Unterlagen kleiner Vermögensverwaltungen – nicht an internen. In einem dieser Tests fand die Suche für 15 der 64 Positionen eine passende Textstelle.
Wenn bei dir die Prüfung ansteht: Zeig deinen Prüfer rechtzeitig bei der BaFin an. Das muss vor der Auftragserteilung passieren, und die BaFin hat danach zwei Monate Zeit, einen anderen Prüfer zu verlangen. Und frag deinen Prüfer, ob eine Befreiung nach Paragraf 89 Absatz 1 Satz 3 für dein Haus in Frage kommt.
Was sich für deine Prüfungsvorbereitung ändert

Jede Antwort mit Beleg

Lücken siehst du vor dem Prüfer

Deine Daten bleiben bei dir
Weitere Informationen
Wie der Prüfungs-Assistent arbeitet
Der Assistent ersetzt weder Compliance noch Prüfer. Er nimmt dir die Suche und das Belegen ab. Die Grundlage ist der amtliche Fragebogen zur WpHG-Prüfung (Anlage zu § 18 WpDPV) – das Raster, nach dem dein Prüfer am Ende berichtet und das er als PDF oder XML über das BaFin-Meldeportal einreicht.
Deine Unterlagen einlesen
Handbuch, Richtlinien, Compliance-Bericht und Überwachungsplan, Beschwerdeverfahren, Offenlegungen, Prüfungsbericht vom Vorjahr – als PDF oder Word, als Kopie in einem Ordner auf deinem Rechner. Nichts verlässt dein Haus.Fragen entlang des BaFin-Fragebogens
Wir arbeiten mit einer eigenen Sammlung von rund 230 Prüferfragen in 9 Themen, abgeleitet aus Gesetz und Verordnungen (keine offizielle Liste). Sie lassen sich den Prüfungsgebieten des Fragebogens zuordnen – zum Beispiel Nr. 9 Compliance-Funktion, Nr. 17 Kundenbeschwerden oder Nr. 27 Aufzeichnung von Telefongesprächen.Antwortentwurf nur aus deinen Seiten
Zu jeder Frage sucht der Assistent die passenden Seiten und schreibt einen kurzen Entwurf – ausschließlich aus diesen Seiten, ohne Allgemeinwissen.Selbstprüfung und Freigabe
Gibt es die Seite? Steht das Zitat dort? Stehen Namen und Zahlen wirklich im Beleg? Passt das Dokument zum Thema? Was nicht passt, wird markiert. Jede Antwort hat ein Freigabefeld – ohne deine Freigabe geht nichts raus.Vorjahresmängel nachhalten
Der Prüfungsbericht muss darlegen, wie die Mängel der letzten Prüfung beseitigt wurden. Der Assistent stellt die Feststellungen vom Vorjahr deinen aktuellen Unterlagen gegenüber, damit du siehst, wo der Nachweis noch fehlt.So sieht es konkret aus
Ein Beispiel mit echten, öffentlich veröffentlichten Unterlagen einer kleinen Vermögensverwaltung (anonymisiert). Für dieses Beispiel haben wir bewusst kein Sprachmodell genutzt – nur Suche und wörtliches Zitat, danach von Hand gesichtet.
Rein: der amtliche Fragebogen
Der Fragebogen aus der Anlage zu § 18 WpDPV (PDF) und die BaFin-Anleitung zum XML-Format, in dem dein Prüfer einreicht: 64 Positionen von 1a bis 55 in fester Reihenfolge, je Position eine Feststellung und eine Fundstelle.Rein: deine Unterlagen, wie sie sind
PDF- und Word-Dateien: Beschwerdeverfahren, Ausführungsgrundsätze, Offenlegungsbericht nach IFR, Vergütungspolitik, Nachhaltigkeits-Offenlegungen nach SFDR – und intern Compliance-Bericht, Überwachungsplan, Beschwerderegister und den Prüfungsbericht vom Vorjahr.Raus: ein Antwortbogen in der Nummerierung des Fragebogens
Eine Excel-Datei mit einer Zeile je Position: Vorschrift, Prüfungsgebiet, Dokument und Seite, wörtliches Zitat, Status. Die Spalte für die Feststellung (–, 0 bis 4) bleibt leer – die setzt nur dein Prüfer.Raus: eine Liste, was noch fehlt
Im Beispiel fand die Suche in den öffentlichen Unterlagen für 15 der 64 Positionen eine passende Textstelle. Für die übrigen nennt der Bogen die Unterlagen, die ein Prüfer typischerweise sehen will, etwa Beschwerderegister oder Taping-Richtlinie – oder markiert die Position als für eine Vermögensverwaltung wohl nicht einschlägig. Das entscheidet der Prüfer.Raus: dieselbe Struktur wie das BaFin-XML
Auf Wunsch als Gerüst mit den Elementnamen aus der BaFin-Anleitung (pruefungsgebiet_1a bis pruefungsgebiet_55), damit dein Prüfer die Fundstellen leicht übernehmen kann. Einreichen tut weiterhin er.Was das Gesetz von dir verlangt – nicht nur vom Prüfer
Die Prüfung nach § 89 WpHG ist mehr als der Termin mit dem Wirtschaftsprüfer. Ein paar Pflichten treffen dein Haus selbst, und eine Möglichkeit kennen viele kleine Häuser nicht.
Den Prüfer vorher bei der BaFin anzeigen
Vor Erteilung des Prüfungsauftrags musst du der BaFin deinen Prüfer anzeigen (§ 89 Abs. 3 Satz 1 WpHG). Die BaFin kann innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Anzeige die Bestellung eines anderen Prüfers verlangen (Satz 2).Nach elf Jahren ist in der Regel ein Wechsel fällig
Hast du der BaFin mindestens elf aufeinanderfolgende Geschäftsjahre denselben Prüfer angezeigt, ist die Bestellung eines anderen Prüfers in der Regel geboten (§ 89 Abs. 3 Satz 3 WpHG). Das überrascht Häuser, die seit der Gründung mit derselben Kanzlei arbeiten.Den Prüfungsbeginn rechtzeitig melden
Die BaFin darf an der Prüfung teilnehmen. Dafür ist ihr der Beginn der Prüfung rechtzeitig mitzuteilen (§ 89 Abs. 4 Satz 5 WpHG).Eine Befreiung ist möglich – auf Antrag
Die BaFin kann auf Antrag von der jährlichen Prüfung ganz oder teilweise absehen, soweit das aus besonderen Gründen angezeigt ist, insbesondere wegen der Art und des Umfangs der betriebenen Geschäfte (§ 89 Abs. 1 Satz 3 WpHG). Ausgenommen bleibt die Prüfung der Pflichten nach § 84 WpHG. Ob das für dein Haus in Frage kommt, besprichst du mit deinem Prüfer – gefragt wird nur, wer fragt.Der Fragebogen geht in jedem Fall an die BaFin
Die wesentlichen Prüfungsergebnisse fasst der Prüfer im Fragebogen zusammen. Dieser ist auch dann bei der BaFin einzureichen, wenn kein Prüfungsbericht angefordert wurde (§ 89 Abs. 2 WpHG). Eingereicht wird elektronisch über das Melde- und Veröffentlichungsportal (MVP) der BaFin.Quellen und Stand
Stand: 26. Oktober 2026. Alle Angaben auf dieser Seite stammen aus den folgenden öffentlichen Quellen. Maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung – und die fachliche Einschätzung deines Prüfers.
§ 89 WpHG
Prüfung der Meldepflichten und Verhaltensregeln: jährliche Prüfung (Abs. 1 Satz 1), Befreiung auf Antrag (Abs. 1 Satz 3), Fragebogen an die BaFin (Abs. 2), Anzeige und Wechsel des Prüfers (Abs. 3), Teilnahme der BaFin und Mitteilung des Prüfungsbeginns (Abs. 4).WpDPV – Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung
§ 18 Abs. 1: Der Fragebogen ist nach der Anlage zur Verordnung zu erstellen. § 18 Abs. 3: Ein Mangel ist festzustellen, wenn 5 Prozent oder mehr der Geschäftsvorfälle einer Stichprobe mindestens einen Fehler aufweisen. § 19 Abs. 2: Der Fragebogen gilt nur als unverzüglich eingereicht, wenn er spätestens zwei Monate nach dem Ende des Prüfungszeitraums bei der BaFin ist.Anlage zu § 18 Abs. 1 WpDPV – der amtliche Fragebogen
Veröffentlicht im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2018, S. 148–153). 64 Positionen von 1a bis 55, je Position Vorschrift, Prüfungsgebiet, Feststellung und Fundstelle. Die Feststellung kennt „–“ (nicht einschlägig) sowie die Stufen 0 bis 4.IDW PS 521
Der Prüfungsstandard des Instituts der Wirtschaftsprüfer, nach dem die Prüfung nach § 89 WpHG als eigenständiger Auftrag durchgeführt wird.So läuft eine WpHG-Prüfung ab – Schritt für Schritt
Die Reihenfolge ist festgelegt, und an mehreren Stellen hängt eine Frist daran. Wer erst beim Termin mit dem Prüfer anfängt, hat zwei Schritte schon übersprungen.
1. Prüfer auswählen und anzeigen
Vor Erteilung des Prüfungsauftrags zeigst du der BaFin deinen Prüfer an (§ 89 Abs. 3 Satz 1 WpHG). Ab Zugang der Anzeige hat die BaFin zwei Monate Zeit, einen anderen Prüfer zu verlangen (Satz 2). Diese zwei Monate gehören in deine Planung.2. Prüfungsauftrag erteilen
Erst jetzt. Geprüft wird nach IDW PS 521; die inhaltlichen Mindestanforderungen kommen aus der WpDPV.3. Prüfungsbeginn melden
Die BaFin darf an der Prüfung teilnehmen. Dafür ist ihr der Beginn der Prüfung rechtzeitig mitzuteilen (§ 89 Abs. 4 Satz 5 WpHG).4. Prüfung und Unterlagen
Hier entsteht der Aufwand in deinem Haus: Zu den Prüfungsgebieten, die für dich einschlägig sind, will der Prüfer Nachweise sehen – nicht nur Aussagen.5. Bericht und Fragebogen
Die wesentlichen Prüfungsergebnisse fasst der Prüfer im amtlichen Fragebogen zusammen, der dem Prüfungsbericht beiliegt. Der Fragebogen geht auch dann an die BaFin, wenn kein Bericht angefordert wurde (§ 89 Abs. 2 WpHG).6. Einreichung – zwei Monate nach dem Prüfungszeitraum
Der Fragebogen gilt nur dann als unverzüglich eingereicht, wenn er spätestens zwei Monate nach dem Ende des Prüfungszeitraums bei der BaFin ist (§ 19 Abs. 2 WpDPV). Gerechnet wird ab dem Ende des Prüfungszeitraums, nicht ab dem Ende der Prüfung. Eingereicht wird elektronisch über das MVP-Portal.Begriffe, die im Fragebogen vorkommen
Vier Wörter, die im Gespräch mit dem Prüfer ständig fallen und leicht verwechselt werden.

