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Abstrakte dunkle Wellenform im MakeBox-Stil

So bereiten wir mit KI die jährliche Kosteninformation für jeden deiner Kunden vor

Einmal im Jahr bekommt jeder Kunde von dir eine Aufstellung aller Kosten des Vorjahres: deine Vergütung, die Kosten der Depotbank und die Kosten in den Fonds – als Betrag und in Prozent, dazu die Wirkung auf die Rendite. Die Daten dafür kommen aus mehreren Quellen. Unser Assistent ordnet sie den gesetzlichen Kostenpunkten zu, rechnet deine Vergütung nach deiner eigenen Gebührenstaffel nach und prüft jede Summe, bevor ein Brief rausgeht.

Drei Quellen, kein gemeinsames Format

Die Depotbank liefert Depotgebühren, Transaktionskosten und Produktkosten. Deine Vergütung steht in deiner eigenen Abrechnung. Die Kosten der Fonds kommen aus Datenlieferungen der Fondsgesellschaften. Und jede Depotbank liefert etwas anders.
Gestufte dunkelgrüne Wellenflächen – Symbolbild für drei Datenquellen ohne gemeinsames Format

Das Gesetz gibt die Gliederung vor

Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 trennt Kosten der Dienstleistung und Kosten des Finanzinstruments – jeweils einmalig, laufend, Transaktionen, Nebenkosten. Zahlungen Dritter müssen getrennt stehen, alles als Betrag und als Prozentsatz.
Überlagerte blaugrüne Wellenflächen – Symbolbild für die gesetzlich vorgegebene Gliederung

Auch fertige Aufstellungen verrechnen sich

Wir haben öffentlich zugängliche Muster-Kosteninformationen nachgerechnet. In einem davon passen die Kosten der einzelnen Fonds nicht zur ausgewiesenen Zwischensumme, und die Zuwendungen ergeben zusammen nicht den Gesamtbetrag. Solche Fehler fallen sonst erst beim Kunden auf.
Türkisfarbene Wellenbänder vor dunklem Grund – Symbolbild für Rechenfehler in fertigen Aufstellungen

Das Video entsteht gerade. Bis dahin steht der Text hier zum Nachlesen.

Das Thema in knapp zwei Minuten

Zum Nachlesen
Wir haben zwei veröffentlichte Muster-Kosteninformationen nachgerechnet. Bei einer davon stimmten fünf von elf Prüfungen nicht. Ich bin Martin Geck, Mitgründer von PromptingBirds. Einmal im Jahr bekommt jeder deiner Kunden eine Aufstellung aller Kosten des Vorjahres – deine Vergütung, die Kosten der Depotbank, die Kosten in den Fonds, als Betrag und in Prozent. Die Daten kommen aus drei Quellen, und jede Depotbank liefert sie etwas anders. Die Gliederung gibt Anhang II der Delegierten Verordnung vor. Und was passiert, wenn zu einem Fonds die Kostenangabe fehlt? Gleich mehr dazu. Der Assistent ordnet jede Position einem gesetzlichen Kostenpunkt zu, rechnet deine Vergütung aus deiner eigenen Gebührenstaffel nach und prüft jede Summe, jeden Prozentwert und jede Zwischensumme, bevor ein Brief rausgeht. Fehlt eine Angabe, rechnet er nicht mit einer Annahme weiter. Er hält den Brief an und sagt dir, welche Angabe fehlt. Geschätzt wird nichts – bei einer Kosteninformation an den Kunden wäre das auch das Letzte, was du willst. Bei einem Muster einer Depotbank-Plattform ergaben zehn Rechenprüfungen keine einzige Abweichung, nur einen Posten ohne Bezeichnung. Beim Muster einer Fondsplattform waren es fünf Abweichungen in elf Prüfungen: Fondszeilen, die nicht zur Zwischensumme passen, und Zuwendungen, die zusammen nicht den Gesamtbetrag ergeben. Solche Fehler fallen sonst erst beim Kunden auf. Nimm dir einmal deine letzte Kosteninformation und rechne die Zwischensummen per Hand nach. Wenn es aufgeht: gut. Wenn nicht, weißt du, warum sich das lohnt.
Was sich für deine Kosteninformation ändert
Symbol: Summen vor dem Versand nachgerechnet

Jede Summe nachgerechnet

Vor dem Versand prüft der Assistent jede Summe, jeden Prozentwert und jede Zwischensumme. Du siehst nur die Stellen, die nicht aufgehen.
Symbol: fehlende Angabe angehalten statt geschätzt

Nichts wird geschätzt

Fehlt zu einem Produkt die Kostenangabe, rechnet der Assistent nicht mit einer Annahme weiter, sondern hält den Brief an und sagt dir, welche Angabe fehlt.
Symbol: Kundendaten bleiben lokal

Kundendaten bleiben im Haus

Depotdaten und Vergütungen werden auf einem Rechner in deinem Büro verarbeitet, ohne US-Cloud. Raus geht nur der fertige Brief an deinen Kunden.

Weitere Informationen

Wie der Assistent die Kosteninformation vorbereitet

Die Beträge rechnen feste Regeln, nicht die KI. Die KI liest die unterschiedlichen Kostenaufstellungen deiner Depotbanken, ordnet jede Position einem gesetzlichen Kostenpunkt zu und erklärt Abweichungen in einfachen Worten. Freigeben und versenden tust du.

Kostenpunkte zuordnen

Jede Position aus der Depotbank-Aufstellung wird einem Kostenpunkt aus Anhang II zugeordnet, etwa laufende Dienstleistungskosten oder Transaktionskosten im Produkt.

Gebührenstaffel nachrechnen

Deine vereinbarte Vergütung rechnet der Assistent aus deiner Staffel und dem durchschnittlichen Depotwert nach und vergleicht sie mit dem, was tatsächlich abgerechnet wurde.

Angefallen statt abgebucht

Die Information beruht laut Verordnung auf den angefallenen Kosten. Wird eine Rechnung erst im neuen Jahr abgebucht, zeigt der Assistent den Unterschied.

Wirkung auf die Rendite

Der Brief zeigt, wie stark die Kosten die Rendite gemindert haben, wie es Art. 50 Abs. 10 verlangt.

Versand bleibt bei dir

Der Assistent erstellt Entwürfe. Freigabe, Versand und Ablage machst du – wie bisher über dein Kundenpostfach oder per Post.

So sieht es konkret aus

Ein Beispiel ausschließlich mit echten, öffentlichen Unterlagen – ohne erfundene Kunden. Teil 1: die Struktur der Kosteninformation mit der echten Gebührenstaffel einer kleinen Vermögensverwaltung (anonymisiert). Teil 2: die Rechenprüfung an zwei veröffentlichten Muster-Kosteninformationen von Plattformen (anonymisiert).

Rein: die veröffentlichte Gebührenstaffel

Zehn Stufen von 0,80 % bis 0,35 % im Jahr, je nach verwaltetem Vermögen, zuzüglich Umsatzsteuer. Ob der Satz für das ganze Vermögen oder nur stufenweise gilt, steht nicht dabei – das ist die erste Frage an die Firma.

Raus: die Kosteninformation als fertige Struktur

Gegliedert nach Anhang II, mit Formeln. Alle Kundenwerte – durchschnittlicher Depotwert, Fondsbestände, Entgelte der Depotbank – bleiben leer, bis die Firma sie liefert. Wir erfinden keinen Musterkunden.

Raus: ein Prüfprotokoll

Beim Muster einer Depotbank-Plattform ergaben 10 Rechenprüfungen keine Abweichung, nur einen Posten ohne Bezeichnung. Beim Muster einer Fondsplattform fand das Protokoll 5 Abweichungen in 11 Prüfungen, zum Beispiel Fondszeilen, die nicht zur Zwischensumme passen.

Was das Gesetz von dir verlangt

Die jährliche Kosteninformation ist in der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 bis ins Detail vorgegeben – von der Gliederung über die Darstellung bis zur Renditewirkung.

Einmal im Jahr, individuell je Kunde

Artikel 50 Absatz 9 verlangt jährliche Ex-post-Informationen über alle Kosten und Nebenkosten – personalisiert und auf Basis der tatsächlich angefallenen Kosten. Die Angaben dürfen in die bestehende regelmäßige Berichterstattung aufgenommen werden.

Als Geldbetrag und als Prozentsatz

Nach Artikel 50 Absatz 2 werden die aggregierten Kosten und Gebühren addiert und sowohl als Geldbetrag als auch als Prozentsatz angegeben.

Zahlungen Dritter stehen getrennt

Zuwendungen werden nicht in die Gesamtsumme eingeschmolzen, sondern getrennt aufgeführt (Art. 50 Abs. 2). In der Finanzportfolioverwaltung darfst du Geldzahlungen Dritter ohnehin nicht behalten (§ 64 Abs. 7 WpHG).

Eine Veranschaulichung der Renditewirkung

Artikel 50 Absatz 10 verlangt eine Veranschaulichung der kumulativen Wirkung der Kosten auf die Rendite – mit eigener Beschreibung, ex ante wie ex post.

Die Gliederung gibt Anhang II vor

Getrennt nach Kosten der Dienstleistung und Kosten des Finanzinstruments, jeweils einmalig, laufend, Transaktionskosten und Nebenkosten.

Quellen und Stand

Stand: 26. Oktober 2026. Alle Angaben stammen aus den folgenden öffentlichen Quellen. Für die Aufteilung zwischen dir und deiner Depotbank sprich mit deiner Compliance.

Delegierte Verordnung (EU) 2017/565, Artikel 50

Absatz 2: Aggregation, Geldbetrag und Prozentsatz, getrennte Darstellung von Zahlungen Dritter. Absatz 9: jährliche Ex-post-Information, individualisiert. Absatz 10: Veranschaulichung der kumulativen Wirkung auf die Rendite.

Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565

Die vorgegebene Gliederung der Kostenarten, nach der die Aufstellung aufgebaut sein muss.

§ 63 und § 64 WpHG

Informationspflichten gegenüber Kunden und die Regeln zu Zuwendungen. § 64 Abs. 7 WpHG: In der Finanzportfolioverwaltung dürfen Geldzahlungen Dritter nicht behalten werden.

Nachgerechnete Muster

Die Rechenprüfung auf dieser Seite beruht auf zwei öffentlich veröffentlichten Muster-Kosteninformationen von Plattformen, anonymisiert. Alle Zahlen stammen aus den Mustern selbst.

Häufige Fragen

Die nächste Kosteninformation kommt bestimmt

In 20 Minuten zeigen wir dir Struktur und Prüfprotokoll an echten, öffentlichen Unterlagen. Danach klären wir, ob ein Pilot mit den Exporten deiner Depotbanken passt.
Ex-post-Kosteninformation mit KI vorbereiten | Martin Geck